Wie Home-Office-Arbeitsplätze optimal ausgestattet werden
Die Arbeit im Home-Office nimmt zu. Nach anfänglicher Skepsis einigen sich immer mehr Arbeitgeber mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern darauf. Dabei bringt die Arbeit von zu Hause Vor- und Nachteile. Unsere Autorin Susanne Weber bringt jetzt die ergonomischen Gesichtspunkte dieses Trends ins Spiel. Entscheidend für die Leistungsfähigkeit des Mitarbeiters ist die körpergerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes zuhause.
Unternehmen in Deutschland zentralisieren, der Fachkräftemangel spitzt sich zu, Flexibilität und Digitalisierung schreiten voran, die Forderung nach mehr Work-Life-Balance oder die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind Trends, die das Arbeiten von zuhause aus befördern. Dazu kommt: Ganz Deutschland leidet zu Beginn und am Ende der Bürozeiten unter verstopften Straßen und moderne Verschlüsselungstechniken erleichtern den sicheren Datenaustausch zwischen dem Heimarbeitsplatz und der Firmenzentrale. Doch wie sehen moderne Heimarbeitsplätze aus? Was ist zu beachten und für wen eignen sie sich?
Arbeit auf der Parkbank?
Während Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Produktion am Standort gefragt sind, genießen Kollegen in Vertrieb, IT, Marketing, Design oder Kommunikation mehr und mehr die Freiheiten des ortsunabhängigen Arbeitens. „Eigentlich ist es egal, wo ich arbeite“, sagen viele. Und manch einer träumt davon, sich im Sommer mit seinem Laptop an den See oder auf eine Parkbank und im Winter auf das Sofa vor dem Kamin oder in ein gemütliches Café zu setzen. Ob das der geforderten Konzentration gerecht wird? Ganz sicher erfüllt es nicht die notwendigen Kriterien der Ergonomie, also der Wissenschaft von den Leistungsmöglichkeiten und -grenzen des arbeitenden Menschen. Auf der anderen Seite hat sich die noch vor einigen Jahren verbreitete Meinung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lieferten im Home-Office schlechtere Leistung grundlegend geändert.
Neue Bewertung einer modernen Arbeitsform
Laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) nimmt die Nutzung von Home-Office zu: 2013 arbeiteten 19 Prozent der Beschäftigten in privatwirtschaftlichen Betrieben mit mindestens 50 Beschäftigten von zu Hause. 2017 waren es bereits 22 Prozent. Prognosen der Unternehmen zeigen, dass der Anteil der Home-Office Mitarbeiter in den kommenden fünf bis zehn Jahren weiter steigen wird. Arbeitgeber profitieren vor allem von der höheren Flexibilität ihrer Mitarbeiter und stehen den Wünschen nach einem Home-Office daher zunehmend positiv gegenüber.
Im Gegensatz zu früheren Annahmen attestieren 45 Prozent der Arbeitgeber der Arbeit im Home-Office sogar eine höhere Produktivität. Auf der anderen Seite sind die Beschäftigten davon überzeugt, dass sie ihre Tätigkeit im Home-Office besser ausüben können. Sie schätzen die Fahrzeitersparnis und die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Auf der anderen Seite fürchten manche die zunehmende Vermischung von Beruf und Privatem.
Die optimale Arbeitsplatzgestaltung zuhause
Wie auch immer Arbeitgeber und Arbeitnehmer dem Trend Home-Office gegenüberstehen. Er wird sich fortsetzen und gehört unbedingt zu den Szenarios die die Zukunft der Arbeit skizzieren, ebenso wie die Prozesse der Digitalisierung und der Produktion 4.0. Entscheidend ist schließlich wie das Home-Office des einzelnen Mitarbeiters gestaltet ist. Es unterliegt ebenso der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers wie der Arbeitsplatz im Betrieb und muss selbstverständlich die Kriterien der Arbeitssicherheit erfüllen.
Ist eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt worden? Verfügt der Arbeitsplatz über ausreichend Tageslicht und künstliches Licht? Eine Reihe von Unternehmen haben bereits Betriebsvereinbarungen über ihre Heimarbeitsplätze getroffen und entsprechende Standards entwickelt. Andere stehen noch am Anfang.
Hilfreich – Der Home-Office-Test
Testen Sie das Home-Office Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Hilfe dieser Fragen: Zwölf bis 14 Mal „ja“ bedeutet: Der Arbeitsplatz ist völlig in Ordnung, fünf bis elf Mal „ja“ birgt Verbesserungspotenzial und bei zwei bis vier Mal: Der Arbeitsplatz Ihres Mitarbeiters sollte auf jeden Fall optimiert werden.
Arbeitsort:
Ich arbeite immer im separaten Arbeitszimmer | ja | nein | ||
Ich arbeite immer an einem eigenen Arbeitsplatz in der Wohnung | ja | nein | ||
Ich arbeite da, wo ich gerade Platz habe | ja | nein |
Arbeitsweise:
Ich sitze wenig beim Arbeiten | ja | nein | ||
Ich stehe oft beim Arbeiten | ja | nein |
Bürostuhl:
Ich habe einen eigenen Bürostuhl | ja | nein | ||
Ich kann die Sitzhöhe verstellen | ja | nein | ||
Ich kann die Rückenlehne verstellen | ja | nein | ||
Ich stelle den Stuhl auf meine Bedürfnisse ein | ja | nein | ||
Ich nutze die Bewegung / Dynamik der Rückenlehne | ja | nein |
Arbeitsfläche:
Ich habe einen eigenen Arbeits-Schreibtisch | ja | nein | ||
Ich habe eine ausreichend große Arbeitsfläche | ja | nein | ||
Ich kann die Höhe meiner Arbeitsfläche verstellen | ja | nein |
Computer:
Ich arbeite am Laptop | ja | nein | ||
Ich arbeite am Laptop mit separater Tastatur und Bildschirm | ja | nein | ||
Ich arbeite mit einer separaten Maus? | ja | nein |
Die wichtigsten Kriterien für einen guten Arbeitsplatz
Ein gut eingestellter Arbeitsplatz ist Zuhause genauso wichtig wie im Betrieb. Dazu gehören ein individuell einstellbarer Arbeitsstuhl, ein höhenverstellbarer Tisch, ein separater und ebenfalls individuell einstellbarer Bildschirm sowie ideale Lichtverhältnisse. Dabei reicht es nicht aus, dem einzelnen Mitarbeiter diese Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen – er muss auch wissen, wie er damit umgeht und worauf es ankommt.
Bei der Einstellung des Bürostuhls ist die richtige Sitzhöhe wichtig. Die Kniegelenke müssen beim Sitzen senkrecht über den Fersen positioniert sind. Die Rückenlehne des Stuhls ist am besten so eingestellt, dass der am stärksten gewölbte Abschnitt auf der Gürtelhöhe liegt. Der Druck gegen die Rückenlehne fördert Balance und Bewegung beim Sitzen. Das Gewicht der Arme ist vollständig an die Armlehnen abgeben und bildet einen Winkel von ca. 90 Winkel. Die Tischhöhe ist nach der Höhe der Armlehnen ausgerichtet. Entscheidend hier: Die Schultern sind entspannt.
Bei der Einstellung und Neigung des Bildschirms ist darauf zu achten: Die oberste und unterste Zeile müssen ohne Kopfbewegung erfasst werden können. Wichtig sind auch gute Lichtverhältnisse. Der Arbeitsplatz sollte nicht vor dem Fenster stehen, sondern im rechten Winkel dazu, dass das Tageslicht nicht blendet.
Achten Sie darauf, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch im Home-Office kleine Pausen einlegen, aufstehen, sich bewegen oder Rücken und Nacken dehnen. So beugen sie Beschwerden vor. Gute Arbeitgeber punkten mit perfekt eingestellten Home-Office Arbeitsplätzen.
So steht es im Gesetz
Rechtliche Regelungen „Telearbeit“
Für den normalen Bildschirmarbeitsplatz und auch für den Telearbeitsplatz (Arbeiten im Home-Office) gelten Anforderungen aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Nach § 2 Absatz 7 ArbstättV (Arbeitsstättenverordnung) sind Telearbeitsplätze vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Zudem müssen die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt werden und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen muss durch den Arbeitgeber oder ein von ihm beauftragte Person im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert sein. (Quelle: 27. Dresdner Arbeitsschutz-Kolloquium, 6.11.2018: Arbeitsstätten – neue Regelungen und Praxisumsetzung; Dr. Kersten Bux: Anforderungen an Telearbeitsplätze und mobile Arbeit)
Rechtliche Regellungen „mobiles Arbeiten“
Beim mobilen Arbeiten erledigen die Mitarbeitenden ihre Arbeit an beliebigen Orten, wie beispielsweise bei Kunden, auf Dienstreisen, im Hotel oder in der Bahn und benötigen dadurch keinen festen Arbeitsplatz im Unternehmen. „Mobiles Arbeiten“ unterliegt nicht der ArbStättV.